Wir bieten in unserer Praxis individuelle Gesundheitsleistungen an. Diese als IGeLeistung bezeichneten ärztlichen Leistungen sind kein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aber im Einzellfall sinnvoll und nützlich.
Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für diese Behandlungen bzw. Beratungen sind von Ihnen zu begleichen.